Woran Sie erkennen, ob ein KI-Telefonassistent wirklich DSGVO-konform ist, und welche Nachweise Sie vom Anbieter verlangen sollten. Mit Prüfliste und den echten Rechtsgrundlagen.
Ein KI-Telefonassistent ist nicht DSGVO-konform, nur weil der Anbieter es behauptet. Dieser Ratgeber nennt neun Prüfkriterien, die jeden Anbieter überprüfbar machen: Auftragsverarbeitung nach Art. 28, Rechtsgrundlage, Transparenz nach Art. 50 KI-VO, Aufzeichnung mit Hinweis nach § 201 StGB, Löschfristen, offengelegte Subprozessoren, Trainingsausschluss, technische Schutzmaßnahmen und der Fallback an einen Menschen.
So erfüllt VoiceMind die neun Kriterien nachprüfbar: als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 mit benanntem externen Datenschutzbeauftragten, mit vollständig offengelegten Subprozessoren innerhalb der EU, festen Löschfristen von 30 Tagen, vertraglichem Trainingsausschluss und Datenherausgabe als CSV oder JSON binnen 30 Tagen zum Vertragsende.